Zulassung eines Japanischen Fahrzeuges in der BRD.

Wie halt Audioumbau oder Fahrtechniken... was nicht in Technik, Tuning, Styling passt
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speedmaster
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Zulassung eines Japanischen Fahrzeuges in der BRD.

Post by speedmaster »

Da es keine COC Papiere für die S15,PS13 oder Japanische S14(220PS) von Nissan gibt,
benötigst du einen Abgasemission Nachweis nach EWG Richtlinie(Abgasgutachten)das ist keine ASU.
Da es die Frontscheinwerfer nur für den Linksverkehr gibt,musst du diese Umbauen,am besten Hella Linsen rein,da für brauchst du dann ein Lichttechnischesgutachten.
Bei der S14 kann man auf Scheinwerfer vom Deutschen Modell zurück greifen.
NSL muss nachgerüstet werden.
Dann schreibt die STVZO vor,wenn keine Bauartgeprüften Rückleuchten(ohne E-Zeichen) verbaut sind,darf der Prüfer eine In-Etwa-Wirkung für die Rückleuchten schreiben,aber dann sind Bauartgeprüfte Rückstrahler(mit E-Zeichen) Pflicht.
Wenn du das alles hast,kannst du eine Vollabnahme,HU,ASU machen.

oder gleich zu uns kommen,wir haben das schon alles machen lassen.