Auffahrunfall brauche Tipps...
Noch ein paar Tipps:
1. Motor-Tuning bedeutet Wertminderung
2. Du bekommst bis zu 130% der Kosten bei Reparatur (Kosten= Wiederbeschaffungswert - Restwert)
Wiederbeschaffungswert = Das was Du Theoretisch ausgeben müsstest für di gleiche Karre. Also irgendwas zwischen Schwacke und Autoscout. Niemals genug.
Restwert = Was der "Schrott" noch wert ist
Also ist es am Besten, wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert so hoch wie möglich und den Restwert so klein wie möglich macht.
Noch was. Du hast ja die Pflicht die Kosten so klein wie möglich zu halten. Also wird es so sein, daß Dir die Versicherung ein Angebot unterbreitet für den Schrott. Dieses wird wahrscheinlich wesentlich höher sein, als der Restwert. Also musst Du dafür sorgen, daß der Schrott so schnell wie möglich den Besitzer wechselt, bevor Dir die Versicherung ein Angebot unterbreitet.
3. Lass den Gutachter von der Werkstatt antanzen, die den Wagen reparieren wird. Die Gutachter verlassen sich extrem auf die Hinweise der Mechaniker. Das heißt, daß Du bei Nissan ein schlechtes Gutachten bekommst (weil Du ja dort einen neuen Wagen kaufen sollst ...). Die Werkstatt ist hingegen nur im Spiel, solange sie was zum Reparieren haben. Ein Totalschaden nutzt denen garnichts.
4. Vor dem Gutachten den Wagen putzen. Kann schnell 500Euro ausmachen.
5. Hinweise für den Gutachter vorbereiten (Autoscout Ausdrucke & co.)
1. Motor-Tuning bedeutet Wertminderung
2. Du bekommst bis zu 130% der Kosten bei Reparatur (Kosten= Wiederbeschaffungswert - Restwert)
Wiederbeschaffungswert = Das was Du Theoretisch ausgeben müsstest für di gleiche Karre. Also irgendwas zwischen Schwacke und Autoscout. Niemals genug.
Restwert = Was der "Schrott" noch wert ist
Also ist es am Besten, wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert so hoch wie möglich und den Restwert so klein wie möglich macht.
Noch was. Du hast ja die Pflicht die Kosten so klein wie möglich zu halten. Also wird es so sein, daß Dir die Versicherung ein Angebot unterbreitet für den Schrott. Dieses wird wahrscheinlich wesentlich höher sein, als der Restwert. Also musst Du dafür sorgen, daß der Schrott so schnell wie möglich den Besitzer wechselt, bevor Dir die Versicherung ein Angebot unterbreitet.
3. Lass den Gutachter von der Werkstatt antanzen, die den Wagen reparieren wird. Die Gutachter verlassen sich extrem auf die Hinweise der Mechaniker. Das heißt, daß Du bei Nissan ein schlechtes Gutachten bekommst (weil Du ja dort einen neuen Wagen kaufen sollst ...). Die Werkstatt ist hingegen nur im Spiel, solange sie was zum Reparieren haben. Ein Totalschaden nutzt denen garnichts.
4. Vor dem Gutachten den Wagen putzen. Kann schnell 500Euro ausmachen.
5. Hinweise für den Gutachter vorbereiten (Autoscout Ausdrucke & co.)
- ExtaticSun
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Was Schwacke sagt ist wurscht. Dir ist ein Schaden entstanden und der muss ausgeglichen werden. kannst Du nun durch einen vertrag einen Kaufpreis vor 6 Monaten von 16.000 Euro (z.B.) nachweisen, dann wird die Wertminderung durch Nutzung von 6 monaten (z.B. 1500) eingerechnet und der Wagen wird mit Wiederbeschaffungswert von 14.500 zu grunde gelegt. Das zum einen!
Zum zweiten .... Wenn Du einen Wirtschaftlichen Totalschaden hast, wird von den 14500 der Restwert abgezogen und danach die MwSt.
Liegt der Restwert bei 600 Euro, kann die versicherung sagen gut ... wir zahlen Dir 700 und Du MUSST den Wagen an die versicherung abtreten - logischer Weise! Denn die Versicherung hat dann Deinen Wagen komplett bezahlt.
Eine weitere Möglichkeit ...
Wenn Du den Wagen wieder herrichten willst, kann der Wiederherstellungspreis 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen (wegen Herzblut - das hat ja auch einen Wert ... hier 30%)
Wiederbeschaffungswert 14500 x 1,30 = 18.850 Euro
Kommst Du nun dort an mit einem Gutachten vom nissan-Vertragshändler welches aussagt das die Instandsetzung 19.000 Euro kostet, dann bekommst Du 18.850 Euro von der Versicherung.
Abrechnung nach kostenvoranschlag - manche versuchen es abzulehnen aber es ist einklagbar.
Zum zweiten .... Wenn Du einen Wirtschaftlichen Totalschaden hast, wird von den 14500 der Restwert abgezogen und danach die MwSt.
Liegt der Restwert bei 600 Euro, kann die versicherung sagen gut ... wir zahlen Dir 700 und Du MUSST den Wagen an die versicherung abtreten - logischer Weise! Denn die Versicherung hat dann Deinen Wagen komplett bezahlt.
Eine weitere Möglichkeit ...
Wenn Du den Wagen wieder herrichten willst, kann der Wiederherstellungspreis 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen (wegen Herzblut - das hat ja auch einen Wert ... hier 30%)
Wiederbeschaffungswert 14500 x 1,30 = 18.850 Euro
Kommst Du nun dort an mit einem Gutachten vom nissan-Vertragshändler welches aussagt das die Instandsetzung 19.000 Euro kostet, dann bekommst Du 18.850 Euro von der Versicherung.
Abrechnung nach kostenvoranschlag - manche versuchen es abzulehnen aber es ist einklagbar.

"Nicht zu bekommen was man sich wünscht, ist manchmal ein großer Glücksfall" Der Dalai Lama
@ExtaticSun
Kaufpreis 16000 und die Versicherung bezahlt. Wofür? Für die Dummheit?
Die Versicherung ... besser gesagt der Gutachter ... errechnet den Wert aus Schwacke + Marktlage + regionale Gegebenheiten. Alles andere sind feuchte Träume und gleicht dem Glauben an den Osterhasen ...
Sein "Schrott" wird ja wohl noch einen recht hohen Restwert haben und der Wiederbeschaffungswert unter keinen Umständen 10000Euro übersteigen.
Somit wären wir bei 10000 = 10000 * 130 = 13000Euro an maximalen Reperaturkosten wenn alles Reibungslos läuft und Deutschland Europameister wird.
Und Du MUSST NIEMALS den Wagen an die Verischerung abtretten. Sobald der Gutachter den Wagen auf "600 Euro" schätzt verkaufst Du ihn. Damit ist die Sache gegessen. Dann kann Dir die Versicherung 8000 bieten und es nützt nix. Verkauft ist verkauft. Das wird aber erst wichtig, wenn der Wagen nicht mehr zu retten ist.
Edit: Rechung war falsch.
Kaufpreis 16000 und die Versicherung bezahlt. Wofür? Für die Dummheit?
Die Versicherung ... besser gesagt der Gutachter ... errechnet den Wert aus Schwacke + Marktlage + regionale Gegebenheiten. Alles andere sind feuchte Träume und gleicht dem Glauben an den Osterhasen ...
Sein "Schrott" wird ja wohl noch einen recht hohen Restwert haben und der Wiederbeschaffungswert unter keinen Umständen 10000Euro übersteigen.
Somit wären wir bei 10000 = 10000 * 130 = 13000Euro an maximalen Reperaturkosten wenn alles Reibungslos läuft und Deutschland Europameister wird.
Und Du MUSST NIEMALS den Wagen an die Verischerung abtretten. Sobald der Gutachter den Wagen auf "600 Euro" schätzt verkaufst Du ihn. Damit ist die Sache gegessen. Dann kann Dir die Versicherung 8000 bieten und es nützt nix. Verkauft ist verkauft. Das wird aber erst wichtig, wenn der Wagen nicht mehr zu retten ist.
Edit: Rechung war falsch.
Last edited by Toto on 21.01.2008, 12:39, edited 1 time in total.
- MichaS14a
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Wie ist das eigentlich wenn ein Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet wurde, der Wagen repariert wurde und dann noch mal was passiert? Muss die Versicherung dann gar nicht mehr zahlen oder wie, nach dem Motto: "Das war ja schon ein Totalschaden"? Das ist mir nicht so recht klar.
@japancars: Auch mein Beileid, sowas ist echt Scheisse!
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Aber bevor du ihn verkaufst gibst du mir die Nur Spec.
Also bei mir war es auch so das wenn du den wagen verkaufst wird dir der wert der von der versicherung als restwert fest gelegt wird wird dann abgezogen aber nur wenn du den wagen verkaufst.
Das wird aber bei dir sicherlich nicht in frage kommen das du den wagen verkaufst. Warum auch.



Also bei mir war es auch so das wenn du den wagen verkaufst wird dir der wert der von der versicherung als restwert fest gelegt wird wird dann abgezogen aber nur wenn du den wagen verkaufst.
Das wird aber bei dir sicherlich nicht in frage kommen das du den wagen verkaufst. Warum auch.

- ExtaticSun
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Toto wenn Du es nicht weißt, dann ruf doch bei der Versicherung an und frag es Dir nach. vielleicht erklären die Dir dann auch den Unterschied zwischen ideelem Wert und materielem Wert. - Stichwort Oldtimer, Sammlerauto ......
Wennd er Schaden eines Dummen höher ist als der eines Schlauen muss er trotzdem ersetzt werden wenn man ihn verursacht ... ganz einfach.
Willst Du Dich jetzt an Beispielzahlen aufhängen? Das man das nach dem Wert umrechen kann der für Ihn in Frage kommt, das hab ich eigentlich vorausgesetzt.
Wennd er Schaden eines Dummen höher ist als der eines Schlauen muss er trotzdem ersetzt werden wenn man ihn verursacht ... ganz einfach.
Willst Du Dich jetzt an Beispielzahlen aufhängen? Das man das nach dem Wert umrechen kann der für Ihn in Frage kommt, das hab ich eigentlich vorausgesetzt.

"Nicht zu bekommen was man sich wünscht, ist manchmal ein großer Glücksfall" Der Dalai Lama
Brauche ich nicht. Seit dem Totalschaden meiner Freundin im Dezember hat sich ja wohl nicht viel Verändert. Fahrzeugwert laut Gutachter 5000-6500 Euro. Wir haben uns ähnliche Autos angeschaut. Unfallwagen, weniger Austattung, shclechterer Motor und diesen Mist gabs ab 7500Euro. Für einen gleichwertigen Wagen müssten wir locker 8500Euro ausgeben. Wen hats interessiert? Außer uns niemanden. Keinen der beiden Gutachter und erst recht nicht die Verischerung.
16000 sind bei einem solchen Wagen absolut unrealistisch, selbst wenn er 20000 ausgegeben hätte. Gleichwertige Fahrzeuge kriegt man schon für 10000. Und das ist doch wohl ausschlaggebend für den Wiederbeschaffungswert. Ich hoffe, ich irre mich in diesem Punkt und Du hast Recht. Denn das wäre dann wohl zu Gunsten von uns allen. Ich hab aber leider nur die Horrorstory drauf, die ich selber nicht mag. ;(
16000 sind bei einem solchen Wagen absolut unrealistisch, selbst wenn er 20000 ausgegeben hätte. Gleichwertige Fahrzeuge kriegt man schon für 10000. Und das ist doch wohl ausschlaggebend für den Wiederbeschaffungswert. Ich hoffe, ich irre mich in diesem Punkt und Du hast Recht. Denn das wäre dann wohl zu Gunsten von uns allen. Ich hab aber leider nur die Horrorstory drauf, die ich selber nicht mag. ;(